Beratungslehrer
Beratungslehrer werden von der Schulkonferenz bestellt und sind speziell für Beratungsaufgaben qualifiziert. In der Regel hat jede Schule einen Beratungslehrer.
Beratungslehrer sind Ansprechpartner für alle Schüler, deren Eltern und für die Kolleginnen und Kollegen der jeweiligen Schule. Sie übernehmen z. B. folgende Beratungsaufgaben:
- Schullaufbahnberatung
- Beratung bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensschwierigkeiten
- Aufklärung und Prävention zu Fragen der Gesundheitsförderung, Jugendreligionen und Gewalt
- Berufs- und studienorientierende Beratung
soweit die Fragestellungen hierzu im pädagogischen Bereich liegen.
(Quelle: www.bildung.sachsen.de)
Beratungslehrerin: Frau Heinzig