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Willkommen in der Humboldtschule-Oberschule!

Wir sind eine Schule mit einer Vielzahl von Ganztagsangeboten:

Unsere Schüler engagieren sich im sportlichen, kulturellen und freizeitlichen Bereich ebenso wie in den Angeboten zur Lernförderung.

An der Humboldtschule Zwickau verbinden sich Tradition und Moderne:

In einem mehr als 130 Jahre alten Schulgebäude lernen heute die Schüler in hellen, freundlichen Zimmern und mit modernster Technik.

Das Gebäude der  Humboldtschule Zwickau beherbergt auch eine der fünf Abendschulen Sachsens:

Erwachsene werden hier auf dem zweiten Bildungsweg auf den Hauptschul- oder Realschulabschluss vorbereitet.

Humboldtschule Zwickau - wo Schule mehr ist als Lernen...

 

       


Und immer daran denken:

Regelmäßig in die Vertretungsapp schauen!

 

 Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

bitte lassen Sie ihr Kind zuhause, wenn es krank ist!

Vergessen Sie bitte nicht, morgens im Sekretariat anzurufen um Ihr Kind zu entschuldigen. Der Anrufbeantworter ist stets geschaltet und wir hören ihn immer ab.

Mit herzlichen Grüßen aus der Humboldtschule

Antje Dombrowski
Schulleiterin


 


 

21.12.2023

Wichtig!                                                                          

Das Gesundheitsamt des Landkreises Zwickau bittet darum, folgende Information zur Kenntnis zu nehmen:
Nach §34 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Eltern dazu verpflichtet, u.a. bei Windpocken, der Einrichtung die Erkrankung/ Infektionserreger unverzüglich mitzuteilen.  
Weiterhin wird nochmals darauf hingewiesen, dass Geschwisterkinder bzw. Kinder in deren Wohngemeinschaft/ Familienhaushalt Windpocken aufgetreten sind und welche über keinen ausreichenden Immunschutz gegen Windpocken verfügen (2 Impfungen oder Windpocken in der Vergangenheit durchgemacht und durch einen Arzt/Labor bestätigt) die Gemeinschaftseinrichtung (z.B. Schule, Hort, KITA) für die Dauer von 16 Tagen nicht besuchen dürfen.

 

 

 


Transparenzhinweis:

Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August
2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf
Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen
verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzan-
spruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen
über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Lauf-
zeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben
betroffen sind.

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